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40 Euro Mahnpauschale (nur) gegenüber Behörden und Firmen

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Symbolbild: 2 20-Euro-Scheine

Juristische Fragen behandle ich eigentlich hier nicht. Daher auch vorweg der Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
Weil ich aber weiß, dass auch Kollegen manchmal meine Artikel lesen, und ich hoffe, dass es vielleicht einmal jemandem hilft, will ich heute ausnahmsweise ein rechtliches Thema behandeln.

Jeder kennt es aus seinem privaten Bereich: Wenn eine Mahnung eintrudelt, weil man eine Zahlung verdaddelt hat, dann wird in der Regel eine Mahngebühr in Höhe von üblicherweise 2,50 € fällig. Mehr als diese ca. 2,50 € sind auch gar nicht zulässig. Es sei denn …

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden

(5) Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html

"… wenn dieser kein Verbraucher ist" - sondern eben eine Behörde oder eine Firma. Mit dieser Pauschale will der Gesetzgeber Unternehmen und Auftraggebern der öffentlichen Hand Beine machen, und sie zu besserer Zahlungsmoral bewegen.

Ich konnte in einem konkreten Fall mit der In-Rechnung-Stellung dieser Pauschale dem Buchhaltungs-Sachbearbeiter eines Behördenkunden anscheinend einen ordentlichen Schreck einjagen. Jedenfalls hat er sich umgehend telefonisch bei mir gemeldet, und mir sofortige Zahlung der Hauptforderung zugesagt, nachdem ich angedeutet hatte, die Mahnpauschale ggf. zu erlassen. Vermutlich hätte er sich wegen der 40 € bei seinem Vorgesetzten rechtfertigen müssen.

§ 288 BGB basiert übrigens auf der europäischen Zahlungsverzugsrichtlinie (Richtlinie 2011/7/EU).

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