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DS-GVO – wie wurde die Datenschutz-Grundverordnung von webdesign weisshart umgesetzt
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Weil ich nicht der einzige Webdesigner sein will, der nicht über die DS–GVO gebloggt hat, hier eine Auflistung, wie ich die Anforderungen umgesetzt habe. Hier, aber vor allem auf Kundenwebsites.
- Die Datenschutzerklärung wurde an die Erfordernisse der DS-GVO angepasst. (Meine Meinung dazu: Das liest zwar kein Mensch, aber es ist halt erforderlich, und vor allem schadet es nicht.)
- Der Zugriff auf die Website erfolgt nunmehr ausschließlich verschlüsselt per SSL. Zu erkennen ist dies im Browser durch den Hinweis “Sicher” o.ä. und dem “s” in “https://” an Stelle von “http://” vor der Adresse.
- Besondere Schriftarten - teilweise für Überschriften verwendet - werden nicht mehr von Google geladen (sog. Webfonts), sondern wurden direkt auf dem Server hinterlegt. Es erfolgt also kein unmittelbarer Zugriff mehr auf die Server von Google. Weil niemand konkret sagen kann / will, was Google mit den Informationen über die Seitenzugriffe macht. Sicher ist sicher.
- In der Suchfunktion (falls zutreffend) wurde die temporäre Speicherung der IP anonymisiert.
- Google Maps - soweit eingebunden, unter Anfahrt o.ä. - wurde mit einem ensprechenden Hinweis versehen, und kann nur nach einem Klick aufgerufen werden.
- Ein Hinweis auf die Verwendung von Cookies zur Seitenanalyse wurde eingefügt. Die Rechtslage, also ob dies erforderlich ist oder nicht, ist zwar derzeit unklar. Aber ich bewege mich lieber auf der sicheren Seite. Ich habe mich bemüht, diesen sogenannten Cookie-Hinweis so dezent wie möglich zu gestalten. Hinweis: Im Laufe des Jahres 2019 ist seitens der EU eine neue Verordnung zu erwarten, die sog. ePrivacy–Verordnung. Ich werde mich bemühen, auch in dieser Hinsicht auf dem Laufenden zu bleiben.
- HolidayCheck: Bei der Anzeige der Bewertung von HolidayCheck auf der Website
werden Daten an HolidayCheck übermittelt (siehe Datenschutzerklärung auf der Website, falls zutreffend). Diese Anzeige, und damit das Senden von Daten an HolidayCheck, kann der Besucher unterbinden, wenn er im Cookie-Hinweis (s.o.) der Analyse widerspricht.
- Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AV–Vertrag) mit allen Kunden, und natürlich auch mit meinem Hosting-Provider. Einen entsprechenden Vertrag mit Google habe ich ja schon seit langem.
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