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Dieses Bild ist "geklaut" – und das ganz legal, wenn es nach dem Entwurf des Leistungsschutzrechts geht.
Die Bundesregierung hat ihren Entwurf zum Leistungsschutzrecht beschlossen. Danach gilt u.a.:
Nutzer können […]Bildausschnitte hochladen, die 125 Kilobyte nicht überschreiten, wenn diese Menge nicht gleich die Hälfte eines Werkes umfasst.
Obiges Bild hat nur 57 kB. Es könnten also noch weitaus größere Bilder ohne Einschränkung verwendet werden, ohne die Grenze von 125 kB zu reißen.
… und weniger als die Hälfte des Originals? Ja, weil nur ein Ausschnitt (genau: 46% der Originalgröße) verwendet wird, wie das folgende bearbeitete Originalbild zeigt.
Ob das im Sinne des Erfinders ist?
… und: für wen soll das Leistungschutzrecht letztlich gelten? Vermutlich doch nur für YouTube / Google?
Artikeltexte und Code-Snippets: Creative Commons CC BY-SA 4.0
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Frank Reich schrieb am Freitag, 05.02.21 19:46 Uhr:
Hallo, RSS https://webdesign.weisshart.de/artikel_feed.xml wird nicht (mehr) aktualisiert.
Fritz schrieb am Freitag, 05.02.21 22:13 Uhr:
O_o es gibt tatsächlich jemanden, der den Feed abonniert hat. :-)
Danke für den Hinweis. Ich kümmere mich drum.
hans schrieb am Dienstag, 01.06.21 08:13 Uhr:
Ich find das völlig ok - im Kern legalisiert man damit eine eh schon stattfindende private Nutzung. Und Printmagazine und professionelle Webseiten zahlen dann halt, aber der kleine Blogger hat etwas mehr Freiheit.