Sie haben JavaScript deaktiviert. Vermutlich sind Sie ein Kollege und wollen nur sehen, ob meine Website auch ohne JavaScript funktioniert.
Andernfalls: Bitte aktivieren Sie JavaScript!

webdesign weisshart Startseite

zurück zum Standard-Style

Google Analytics nur noch mit vorheriger Zustimmung des Besuchers (Opt-In)?

Hinweis:
Dieser Artikel ist älter als 18 Monate / wurde seit 18 Monaten nicht aktualisiert. Dies kann (muss aber nicht) dazu führen, dass der Artikel, und / oder darin beschriebene Techniken, nicht mehr aktuell sind. Bitte berücksichtigen Sie diesen Hinweis bei der Lektüre.

Symbolbild

Nun ist es wohl amtlich*): Wer das Analysetool Google Analytics auf seiner Website einsetzen will, muss vorab die Zustimmung des Besuchers einholen. Das allgemein übliche Verfahren ist die Verwendung eines sog. Cookie-Banners, der beim Betreten der Seite aufpoppt, und den User auffordert, die Zustimmung zur Webanalyse zu erteilen.
Weil aber zu erwarten ist, dass kaum ein Besucher diese Zustimmung freiwillig erteilt, haben sich Seitenbetreiber – bisher legal – mit folgenden Tricks beholfen:

  1. Entweder war die Erfassung durch Analytics voreingestellt, und konnte vom Besucher bestenfalls abgewählt werden, z. B. durch Entfernen eines gesetzten Häkchens, oder, häufiger,
  2. der Besucher konnte die Erfassung durch Analytics gar nicht vermeiden, und das Cookie-Banner enthielt nur eine Information wie “Durch die weitere Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich … bla, bla, bla … einverstanden.”

*) BGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - I ZR 7/16 - Cookie-Einwilligung II

Welche Möglichkeiten hat der Betreiber einer kleinen Website / eines Blogs jetzt?

  1. Google Analytics ohne Cookie-Banner o.ä., d.h. ohne Zustimmung des Besuchers benutzen, und
    1. das – vermutlich geringe – Risiko einer Abmahnung eingehen, oder
    2. darauf setzen, dass Webanalysetools von einer zukünftigen Rechtsprechung als "zum ordentlichen Betrieb einer Website notwendig" eingestuft werden. Diese Meinung vertritt übrigens (Stand 04.07.2020) auch RA Dr. Schwenke.
  2. Auf Google Analytics verzichten.
  3. Ein korrektes Opt-In installieren.

Diskussion der Alternativen

Zu 1.:
Wenn sich auf einer Website heute noch, also 5 Jahre nach dem Urteil des BGH, Cookie-Banner der Version A. bzw. B. befinden, dann bitte konsequent Version 1 einsetzen, also das unsinnige, ja sogar rechtswidrige Banner entfernen!

Zu 2.:
Das dürfte vermutlich eine interessante Option sein. Ich tendiere mittelfristig zu dieser Lösung. Wer nutzt denn wirklich die zahlreichen Informationen, die Analytics bietet?
Nebenbei: Die Google Search Console, ein weniger bekanntes Tool, kann ebenfalls Informationen über die Leistung einer Website liefern, und das ganz ohne Zustimmungspflicht o.ä.

Zu 3.:
Hier wird es interessant: Trifft es wirklich zu, dass durch die Pflicht zum Opt-In Google Analytics unbrauchbar wird?
Antwort: Es kommt darauf an.

Die Erklärung für diesen gravierenden Unterschied? Ich will die Entwicklung noch längere Zeit beobachten, bevor ich mir ein Urteil erlaube. Auch eine Besonderheit "meines" Cookie-Banners könnte hier eine Rolle spielen: Die Entscheidung des Users gilt nur für 30 Tage. Nach Ablauf dieser Frist wird der Besucher erneut zu einer Entscheidung aufgefordert. Wie er dann wohl entscheiden wird?

Nachtrag 07.07.2020

Ich musste mir den Frust von der Seele schreiben: Ein Rant über "spezielle" Cookie-Banner. Ob das der Königsweg zu mehr Opt-Ins ist?

Nachtrag 14.07.2020

Nach knapp 2 Wochen Beobachtungszeit ist klar: Hier auf webdesign.weisshart.de gibt es keine Webseitenanlyse, also kein Google Analytics mehr. Also auch kein Cookie-Banner. Die gemessene Besucheranzahl pro Tag bewegte sich mit Opt-In im einstelligen Bereich, während die Google Search Console täglich mehrere hundert Zugriffe allein aus der Google-Suche vermeldete.

Nachtrag 16.07.2020

Und jetzt auch noch das:
Der EuGH hat den Privacy-Shield, der den Datentransfer zwischen der EU und den USA regelt, für unwirksam erklärt (EuGH, 16.7.2020 – C-311/18 "Schrems II").
Um auf Nummer Sicher zu gehen, müsste der Besucher mit dem Opt-In jetzt auch noch sein Einverständnis erklären, dass seine Daten von Behörden in den USA verarbeitet werden, auch von Geheimdiensten.

Nachtrag 17.08.2020

Balkendiagramm: mobile vs. desktop vs. tablet

Nach ca. 6 Wochen zeichnet sich eine Entwicklung ab, die so nicht zu erwarten war: (Fast) ausschließlich Smartphone-User entscheiden sich für das Opt-In.

Creative Commons Lizenzvertrag

Artikeltexte und Code-Snippets: Creative Commons CC BY-SA 4.0
Medien (Bilder, Videos, Audios) sind evtl. urheberrechtlich geschützt.

Kommentare

Über Ihren Kommentar zu diesem Artikel freue ich mich.
Wenn Sie aber Fragen haben, und eine Antwort erwarten, nutzen Sie bitte das Supportforum! Die Nutzung des Forums ist auch ohne Registrierung möglich.

? Anweisungen zur Eingabe von BB Code Wenn Javascript verfügbar ist, können Sie die obigen Schaltflächen zum Einfügen der folgenden Steuercodes verwenden (an der Cursorposition oder um gegebenenfalls markierten Text):

[b]als wichtig <strong>[/b] hervorgehobener Text
[c]Quellcode[/c] oder optisch hervorgehobenes Zitat