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Nun ist es wohl amtlich*): Wer das Analysetool Google Analytics auf seiner Website einsetzen will, muss vorab die Zustimmung des Besuchers einholen.
Das allgemein übliche Verfahren ist die Verwendung eines sog. Cookie-Banners, der beim Betreten der Seite aufpoppt, und den User auffordert, die Zustimmung zur Webanalyse zu erteilen.
Weil aber zu erwarten ist, dass kaum ein Besucher diese Zustimmung freiwillig erteilt, haben sich Seitenbetreiber – bisher legal – mit folgenden Tricks beholfen:
*) BGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - I ZR 7/16 - Cookie-Einwilligung II
Zu 1.:
Wenn sich auf einer Website heute noch, also 4 Jahre nach dem Urteil des BGH, Cookie-Banner der Version A. bzw. B. befinden, dann bitte konsequent Version 1 einsetzen, also das unsinnige, ja sogar rechtswidrige Banner entfernen!
Zu 2.:
Das dürfte vermutlich eine interessante Option sein. Ich tendiere mittelfristig zu dieser Lösung. Wer nutzt denn wirklich die zahlreichen Informationen, die Analytics bietet?
Nebenbei: Die Google Search Console, ein weniger bekanntes Tool, kann ebenfalls Informationen über die Leistung einer Website liefern, und das ganz ohne Zustimmungspflicht o.ä.
Zu 3.:
Hier wird es interessant: Trifft es wirklich zu, dass durch die Pflicht zum Opt-In Google Analytics unbrauchbar wird?
Antwort: Es kommt darauf an.
Die Erklärung für diesen gravierenden Unterschied? Ich will die Entwicklung noch längere Zeit beobachten, bevor ich mir ein Urteil erlaube. Auch eine Besonderheit "meines" Cookie-Banners könnte hier eine Rolle spielen: Die Entscheidung des Users gilt nur für 30 Tage. Nach Ablauf dieser Frist wird der Besucher erneut zu einer Entscheidung aufgefordert. Wie er dann wohl entscheiden wird?
Ich musste mir den Frust von der Seele schreiben: Ein Rant über "spezielle" Cookie-Banner. Ob das der Königsweg zu mehr Opt-Ins ist?
Nach knapp 2 Wochen Beobachtungszeit ist klar: Hier auf webdesign.weisshart.de gibt es keine Webseitenanlyse, also kein Google Analytics mehr. Also auch kein Cookie-Banner. Die gemessene Besucheranzahl pro Tag bewegte sich mit Opt-In im einstelligen Bereich, während die Google Search Console täglich mehrere hundert Zugriffe allein aus der Google-Suche vermeldete.
Und jetzt auch noch das:
Der EuGH hat den Privacy-Shield, der den Datentransfer zwischen der EU und den USA regelt, für unwirksam erklärt (EuGH, 16.7.2020 – C-311/18 "Schrems II").
Um auf Nummer Sicher zu gehen, müsste der Besucher mit dem Opt-In jetzt auch noch sein Einverständnis erklären, dass seine Daten von Behörden in den USA verarbeitet werden, auch von Geheimdiensten.
Nach ca. 6 Wochen zeichnet sich eine Entwicklung ab, die so nicht zu erwarten war: (Fast) ausschließlich Smartphone-User entscheiden sich für das Opt-In.
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